TSC Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V.

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Startseite Verein Beiträge

Mitgliedsbeiträge

Hier finden Sie unsere Mitgliedsbeiträge gestaffelt nach Tanzarten und Sparten. Die Beiträge fallen monatlich an und werden monatlich eingezogen:

Veranstaltung Mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeitrag
Kündigungsfrist 6 Monate 4 Wochen

Kinder, Jugendliche,

Studenten und Auszubildende

(für alle Tanzrichtungen)

20,50 € 24,50 €
Turniertanz Standard und Latein sowie Discofox 27,00 € 35,00 €

Freizeit-Tanzen: Tanzkreise,

Country & Western Dance, Jazztanz,

Hip Hop, Videoclip Dancing,

Chart Dancing, Breakdance,

NEU: Zumba, Pilates

 

24,00 € 33,00 €
Gymnastik 22,50 € 31,50 €
Boogie-Woogie, Tango Argentino 22,00 € 31.00 €
Salsa 18,50 €
Fördernde Mitglieder 12,50 € 17,50 €

Optionen:

1. Wer in zwei Breitensportgruppen tanzen möchte oder in einer Breitensportgruppe und einer Turniergruppe, der zahlt für die zweite Gruppe nur den halben Beitrag. Der Nachlass wird auf den jeweils günstigsten Beitrag gewährt.

Wer im Turniertanz ein doppeltes Angebot nutzt, zahlt zusätzlich 7,50 € je Person und Monat.

 

2. Wer sich in der Vereinsarbeit engagieren möchte, der kann Beiträge sparen. In Absprache mit dem Präsidium ist es möglich, Teile des Monatsbeitrages in Vereinsarbeit (Arbeitsstunden) zu wandeln.

3. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft 6 Monate jeweils zum Quartalsende. Sofern das Mitglied sich für die ebenfalls angebotene Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende entscheidet, sind im Rahmen dieser Mitgliedschaft jeweils die in Klammern angegebenen Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Bei Salsa Club und passiver Mitgliedschaft beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich 4 Wochen zum Monatsende.


4. Da der Gesamtbetrag der Schnuppermitgliedschaft bereits bei Beginn der Mitgliedschaft entrichtet wird, fällt für diese Art der Mitgliedschaft kein weiterer monatlicher Beitrag an. Die Schnuppermitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit.


5. Ab dem dritten Familienmitglied bezahlt dieses und jedes weitere Familienmitglied nur noch 50 % des in Ziffer 2) aufgeführten Regelbeitrages. Der Nachlass wird auf den jeweils günstigsten Beitrag gewährt.


6. Sofern im Folgenden nicht anders geregelt, hat jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr 10 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein zu leisten (z. B. durch Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen oder durch das Mitbringen von Kuchen, Salaten etc.). Sofern Kuchen oder Salate zu einzelnen Veranstaltungen mitgebracht werden, wird hierfür eine Arbeitsstunde angerechnet. Sofern im Rahmen der Mitgliedschaft eine 4-wöchige Kündigungsfrist vereinbart wurde, müssen diese Mitglieder (ab dem 16. Lebensjahr) 4 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein leisten.


7. Sofern ein Mitglied in einem Jahr mehr als die in Ziffer 6 aufgeführten Arbeitsstunden leistet, ist eine Übertragung in das Folgejahr möglich. Eine Übertragung der Arbeitsstunden ist weiterhin auf Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) sowie auf den Tanzpartner/-in möglich. Maßgeblicher Zeitraum für die Leistung der Arbeitsstunden ist das Kalenderjahr. Sollten  innerhalb des Kalenderjahres die geforderten  Arbeitsstunden nicht geleistet werden, so ist für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ein Betrag von 13,00 € an den Verein zu entrichten. Dieser Betrag wird im Januar des Folgejahres im Lastschriftverfahren eingezogen.


8. Bei Mitgliedern, welche im Laufe des Kalenderjahres aus dem Verein austreten sind die Arbeitsstunden anteilig zu leisten, wobei Anteile von Arbeitsstunden auf die nächste volle Arbeitsstunde aufzurunden sind.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden im Folgemonat nach dem Ausscheiden des Mitglieds ebenfalls mit 13,00 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde berechnet und im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.


9. Keine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden besteht für Schnuppermitglieder, fördernde Mitglieder und passive Mitglieder.


Die vorstehende Beitragsordnung wurde am 09.10.2009 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 01.11.2009 in Kraft.

Weitere Änderung auf der Mitgliederversammlung 30.4.2010.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 01. April 2011